13.01.2020 / Comunicado de prensa
Nach der Wiedereinführung der Endrohrprüfung treten im zweiten Schritt zur Verbesserung der Überwachung der Emissionswerte nun zum 1. Januar 2019 strengere Abgasgrenzwerte in Kraft, nachdem die verbindliche Endrohrmessung an allen AU-pflichtigen Fahrzeugen zuvor bereits wieder eingeführt wurde. Werkstätten sollten dies bei der Anschaffung ihres Prüfequipments beachten.
Haldenwang, 12. Dezember 2018. Im Rahmen der AU-Richtlinie werden am 1. Januar 2019 die zulässigen Grenzwerte für Euro 6/VI-Fahrzeuge deutlich herabgesetzt. Ab dann wird bei Dieselfahrzeugen der maximale Trübungswert des Abgases von k-Wert 0,5 1/m auf 0,25 1/m gesenkt sowie die minimale Abregeldrehzahl, bei der die Abgasmessung durchgeführt wird, verbindlich auf 90% der Nenndrehzahl festgelegt. Bei Benzinmotoren der Euro 6/VI darf der gemessene CO-Gehalt im Auspuffendrohr dann maximal 0,1% vol betragen.
Aufgrund der vom Verordnungsgeber vorgeschriebenen Genauigkeitsklassen für AU-Geräte wird ab diesem Zeitpunkt eine Fehlergrenze von nur noch maximal 0,1m-1 vorgeschrieben. Somit benötigen Werkstätten spätestens dann Abgasmessgeräte, die die nötige Präzision bieten, um die verschärften Emissionswerte dieser Fahrzeuge eindeutig zu ermitteln. Werkstätten, die bereits die MET-Serie von MAHA im Einsatz haben, sind hinsichtlich der neuen Anforderungen in jedem Fall auf der sicheren Seite und können gesetzeskonform Abgasmessungen – auch an den neuesten Fahrzeuggenerationen – vornehmen.
Welche weiteren Anforderungen jedoch im dritten Schritt zum 1. Januar 2021 für die periodische Abgasuntersuchung für Euro 6/VI Dieselfahrzeuge in Kraft treten werden, wird derzeit noch heiß von Experten und dem Verordnungsgeber diskutiert. Fakt ist, dass zum aktuellen Zeitpunkt noch keine detaillierten Angaben hinsichtlich der Partikelanzahlmessung und zu den dann geforderten Messmethoden gemacht wurden. Die Hersteller stehen bereits in den Startlöchern, können Anpassungen an bestehenden Abgasmessgeräten bzw. Neuproduktentwicklungen aus diesem Grund aber noch nicht abschließen – bislang ist am deutschen Markt daher noch kein zugelassenes Gerät erhältlich.
„Selbstverständlich entwickeln wir bei MAHA unsere Produkte ohnehin kontinuierlich weiter und nehmen Verbesserungen vor“, so Daniel Mohr, Produktmanager Abgasmesstechnik bei MAHA. „Sobald konkrete Vorgaben und Spezifikationen, die ab dem 1. Januar 2021 gelten, definiert sind, werden wir unser Portfolio natürlich dementsprechend erweitern. Die Vorbereitungen hierfür laufen bereits auf Hochtouren, doch sind wir auf Informationen seitens der Gesetzgebung angewiesen um die Entwicklung in die richtigen Bahnen zu lenken. Fakt ist, dass die Zeit bis zu dieser finalen Entscheidung letztlich den Herstellern für die Umsetzung der neuen Vorgaben fehlen wird.“
Bei MAHA ist man dank des umfassenden Knowhows erfahrener Experten und kurzer Entscheidungswege glücklicherweise in der Lage, schnell und gezielt auf neue Anforderungen zu reagieren. Mit einem ersten Prototypen, der für die Partikelzählung der Euro 6/VI Dieselfahrzeuge geeignet ist, ist somit voraussichtlich im Herbst 2019 zu rechnen. Den Werkstätten bleibt somit bis zum Inkrafttreten 2021 noch genügend Zeit, um weitere Messgeräte und -technik anzuschaffen, oder spezielle Module für bestehende Gerätschaften zu ergänzen. Eines ist jetzt bereits sicher: Mit MAHA-Equipment sind sie bestens für anstehende Änderungen gerüstet!